Beratung

Digitales Mädchen- und Frauenzimmer

Sexuelle Belästigung – Wo Worte fehlen … sind wir da.

Was ist sexuelle Belästigung?

Sexuelle Belästigung ist jedes unerwünschte sexuell bestimmte Verhalten, das gegen den Willen oder ohne das Einverständnis der Betroffenen geschieht und bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betroffenen Person verletzt wird. Sexuelle Belästigung ist kein zufälliges Verhalten, das dem Belästiger versehentlich „passiert“. Sexuelle Belästigung geschieht vorsätzlich und zielgerichtet.

Beispiele für Grenzverletzungen (nach Zartbitter e.V.):

  1. Einmalige/gelegentliche Missachtung einer fachlich adäquaten körperlichen Distanz (grenzüberschreitende, zu intime körperliche Nähe und Berührungen im alltäglichen Umgang)
  2. Einmalige/seltene Missachtung eines respektvollen Umgangs (öffentliches Bloßstellen, Veröffentlichung von Bildmaterial über Handy oder Internet, Verletzung des Rechts auf Intimität bei der Körperpflege, Befehlston, persönlich abwertende, sexistische Bemerkungen)
  3. Einmalige/seltene Missachtung der Schamgrenzen und sexueller Normen in unterschiedlichen Kulturen
  4. Einmalige/seltene Missachtung der Grenzen zwischen den Generationen, zum Beispiel
    • sich im Kontakt mit Schülern wie eine Jugendliche oder ein Jugendlicher gebärden
    • sexualisiertes Verhalten von Schülern im Kontakt untereinander zulassen
    • mit Kindern und Jugendlichen flirten
    • Mädchen und Jungen mit besonderen Kosenamen ansprechen (zum Beispiel „Schatz“)
  1. Einmalige/seltene Missachtung der Grenzen der professionellen Rolle (zum Beispiel Gespräche mit Schülern über das Sexualleben von Lehrern, Austausch von Zärtlichkeiten, die eher familiärem Umgang entsprechen)
  2. Missachtung der Intimsphäre von Mädchen und Jungen
  3. Die persönlichen Grenzen überschreitende Gespräche/Befragungen über Details zum Beispiel von sexuellen Erfahrungen
  4. Bagatellisierung von durch Kinder und Jugendliche verübten Grenzverletzungen

 

An die Beschwerdestelle können sich alle

  • städtischen Beschäftigten
  • Schülerinnen und Schüler städtischer Schulen
  • Kinder städtischer Kinderbetreuungseinrichtungen (einschließlich deren Erziehungsberechtigte)
  • Kundinnen und Kunden der Stadt München

wenden, sobald sie sich sexueller Grenzverletzung, sexueller Belästigung oder Stalking ausgesetzt fühlen. Hier werden die Betroffenen umfassend beraten – auch rechtlich. Das Beratungsgespräch ist vertraulich. Die Beschwerdestelle spricht alle weiteren Maßnahmen zuvor mit den Betroffenen ab.
Selbstverständlich ist der Besuch von und die Beratung durch die Zentrale Beschwerdestelle für sexuelle Belästigung kostenlos.

Die Beschwerdestelle berät und unterstützt außerdem alle städtischen Dienststellen, Schulleitungen sowie alle Leitungen der städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen.


Wo befindet sich die Beschwerdestelle?

Die Beschwerdestelle befindet sich im Rathaus am Marienplatz und ist daher sehr gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.

Betroffene können sich telefonisch beraten lassen oder nach telefonischer Terminvereinbarung ein persönliches Beratungsgespräch wahrnehmen.

Die Zentrale Beschwerdestelle für sexuelle Belästigung wird von einer Psychologin mit langjähriger klinisch-therapeutischer Erfahrung geleitet. Unterstützt wird sie durch ein hoch qualifiziertes juristisches Team.
 

Zentrale Beschwerdestelle für sexuelle Belästigung

Leitung: Susanne Henke, Telefon: 233 – 2 64 49

Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München
Fax: 233 – 2 78 96


E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Quelle: https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Personal-und-Organisationsreferat/Chancengleichheit/sexuelle-belaestigung.html

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