Skip to main content

Ausbildung

Zweijährige Berufsfachschule für Sozialpflege

zweijaerige bfs sz arrow

Ziele

Die Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Sozialbetreuer/-in und Pflegefachhelfer/-in an der Berufsfachschule für Sozialpflege vermittelt berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten für die begleitende Unterstützung von Menschen, die bei Alltagsverrichtungen und der Gestaltung des persönlichen Lebensumfeldes Hilfe benötigen. Die Ausbildung befähigt zu einer qualifizierten Mitwirkung und Mithilfe bei der Betreuung, Versorgung und Pflege von Menschen in stationären, teilstationären sowie häuslichen Bereichen und Wohngruppen. Ziel ist, pflegerische und soziale Aufgaben unter Anleitung einer Fachkraft verantwortlich wahrzunehmen.

Bei entsprechender Leistung wird der Mittlere Bildungsabschluss verliehen. Dies ist bei einer Durchschnittsnote von 3,0 im Abschlusszeugnis und ausreichenden Englischkenntnissen (Note 4) der Fall.

Zielgruppe

Die Zweijährige Berufsfachschule für Sozialpflege ist ein Bildungsangebot für Interessenten mit einer erfüllten Vollzeitschulpflicht von 9 Jahren. Sie eignet sich insbesondere für Schülerinnen und Schüler, die sich noch nicht auf ein bestimmtes Tätigkeitsfeld festgelegt haben.

Besonderheiten

Bei der Ausbildung in der Sozialpflege wechseln sich das Lernen in der Schule und in der Praxis ab. Die Schüler erwerben über einen Zeitraum von zwei Jahren die erforderliche professionelle Kompetenz. An vier Tagen in der Woche findet der Unterricht in der Schule statt, an einem Tag sind die Sozialpflegeschülerinnen und – schüler in der Praxis in Einrichtungen der Kranken-, Alten- und Behindertenpflege.

Das erste Schulhalbjahr ist Probezeit.

Dauer

2 Jahre.

Voraussetzungen

  1. Erfüllte Vollzeitschulpflicht (9 Schuljahre),
  2. der Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufs durch ein ärztliches Zeugnis,
  3. ein einfaches (kein erweitertes) polizeiliches Führungszeugnis (ohne Eintrag),
  4. ausreichende Deutschkenntnisse (kein Nachweis erforderlich)
  5. Für das Praktikum: vollständiger Impfschutz gegen Covid-19

Aufnahmeverfahren

Der Aufnahmeantrag ist an das Sekretariat der Schule zu richten.

Zur Anmeldung sind einzureichen:

  1. vollständig ausgefüllter Anmeldebogen mit Lichtbild,
  2. lückenloser Lebenslauf in tabellarischer Form über den bisherigen Bildungsweg und gegebenenfalls ausgeübte Berufstätigkeit/Praktikum,
  3. eine beglaubigte Abschrift oder beglaubigte Kopie des Zeugnisses der zuletzt besuchten Schule (Jahres- oder Abschlusszeugnis),
  4. beglaubigte Abschriften oder beglaubigte Kopien des Halbjahreszeugnisses,
  5. Bewerber aus Nicht-EU-Ländern erbringen eine Kopie des derzeitigen Aufenthaltsstatus bzw. der Aufenthaltserlaubnis oder legen den Reisepass vor,
  6. der Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufs durch ein ärztliches Zeugnis (bei Schulantritt nicht älter als 3 Monate),
  7. Nachweis über einen Praktikumsplatz in einer entsprechenden Einrichtung im Altenpflegebereich für das erste Blockpraktikum in der Schule,
  8. Polizeiliches Führungszeugnis (ohne Eintrag, bei Schuleintritt nicht älter als 3 Monate),
  9. beglaubigte Kopie des Nachweises über eine eventuell ausgeübte Berufstätigkeit, praktische Tätigkeiten oder eines Praktikums.

Bitte reichen Sie Zeugnisse und alle oben genannten amtlichen Bescheinigungen nur als beglaubigte Kopie ein, da eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht erfolgt. Senden Sie uns die Unterlagen ohne Bewerbungsmappe zu. Wir bearbeiten nur Anmeldungen mit vollständigen Bewerbungsunterlagen.

Die Bewerber, die die Voraussetzungen erfüllen, erhalten eine schriftliche Einladung zu einer unserer Einführungsveranstaltungen. Wenn mehr Bewerber vorhanden sind als Schulplätze, wird eine Warteliste geführt. Eine Beratung hinsichtlich der Ausbildungsstelle wird von der Schule angeboten.

Unterrichtsfächer

 

neuer Lehrplan Homepage

 

 

Prüfung

Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen, schriftlichen und gegebenenfalls einem mündlichen Teil.

Abschluss

Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung erwirbt man die Berufsbezeichnung „staatlich geprüfte/-r Sozialbetreuer/-in und Pflegefachhelfer/-in".

Ausbildungskosten

Es besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit. Notwendige Beförderungskosten werden entsprechend den Bestimmungen ersetzt. Kosten fallen in Form von Materialgeld (110€ pro Schuljahr) und Kopiergeld (20 € pro Schuljahr) an. Es besteht Beihilfemöglichkeit nach den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung.

 

Und was kommt danach?

Sie können in folgenden Bereichen nach der Ausbildung arbeiten:

Altenpflege

  • Ambulante Pflege
  • Alten- und Seniorenheim
  • Seniorenzentren
  • Betreutes Wohnen

Krankenpflege

  • Krankenhäuser
  • Rehakliniken

Behindertenpflege/ -betreuung

  • Werkstätten
  • Förderschulen
  • Integrative Kindereinrichtungen
  • Betreutes Wohnen

Familien

  • Unterstützung der Familien bei täglichen Aufgaben

Weiterbildungsmöglichkeiten

Nach der Ausbildung zum Sozialbetreuer*in/ Pflegefachhelfer*in kann in folgenden Bereichen eine weitere Ausbildung angeschlossen werden:

  • Exam. Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
  • Heilerziehungspfleger/-in
  • Erzieher/in
  • Pädagogische Ergänzungskraft
  • Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung
  • Operationstechnische/-r Assistent/-in
  • Anästhesietechnische/-r Assistent/-in

oder die Berufsoberschule besucht werden.